Familienrecht
Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältniße der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.
Schnell kann in einer familienrechtlichen Beziehung fachkundige Beratung erforderlich sein.
Schwerpunkt der Beratung stellen meist die Fragen im Zusammenhang mit einer Trennung dar. Scheitert eine Beziehung, so sind viele Aspekte zu beachten und es machen sich gegebenenfalls Regelungen erforderlich, die unter anderem die Bereiche des
- Sorgerechts der Eltern gegenüber den minderjährigen Kindern
- Umgangsrechts der Eltern mit den gemeinsamen Kindern
- sowohl des Kindes- als auch des Ehegattenunterhalts
- Zugewinnausgleichs
- Versorgungsausgleichs
Sorgerecht
Derjenige Elternteil bei dem das Kind vorwiegend lebt und wohnt, ist auch befugt die Dinge und Abläufe des täglichen Lebens zu bestimmen.
Die elterliche Sorge der Eltern gegenüber den gemeinsamen Kindern verbleibt auch nach der Trennung, ohne dass hierfür eine ausdrückliche Feststellung notwendig wäre, bei beiden auch schon zuvor sorgeberechtigten Elternteilen. Die Übertragung der elterlichen Sorge auf nur einen Elternteil ist nur im absoluten Ausnahmefall durchsetzbar.
Umgangsrecht
Das Umgangsrecht befasst sich mit der Ausgestaltung der Zeit, die die Kinder mit dem nicht betreuenden Elternteil verbringen. Dieses Besuchsrecht beinhaltet das Recht und auch die Pflicht des jeweiligen Elternteils, als auch einen eigenen Anspruch des Kindes auf Kontakt.
Dieser Umgang sollte geregelt und gelebt werden, damit auch nach der Trennung für die Kinder die sozialen Kontakte zu dem anderen Elternteil und auch zu den Angehörigen, wie Großeltern, Tanten und Onkel weiter bestehen.
Strikte Vorgaben gibt es nicht, vielmehr sollten die Eltern Regelungen treffen, die sie zum Wohl der Kinder als notwendig und sinnvoll erachten. Dabei sollten die Interessen der Kinder im Vordergrund stehen.
Kindesunterhalt
Barunterhaltspflichtig für den Kindesunterhalt ist im Normalfall derjenige, der die Kinder nicht betreut. Der betreuende Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt seinen Unterhalt durch die sogenannte Betreuungsleistung.
Bei der Ermittlung des Unterhalts orientiert man sich an der Düsseldorfer Tabelle und an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen.
Ehegattenunterhalt
Bei Ehegatten bestehen im ersten Jahr nach der Trennung, vorher ist eine Scheidung in der Regel nicht möglich, im Grundsatz uneingeschränkt Unterhaltsansprüche. Auf diese kann von Gesetzes wegen nicht verzichtet werden.
Im ersten Trennungsjahr soll so gewährleistet werden, dass die Eheleute ihren bisherigen Lebensstandard beibehalten können, um so die Möglichkeit einer Versöhnung offen zu halten und das Zerwürfnis beider Eheleute nicht voranzutreiben.
Das Trennungsjahr soll also der Überlegung dienen, ob die Ehe nun fortgesetzt oder aber beendet werden soll.
Nach der Scheidung bestehen Unterhaltsansprüche nur dann, wenn bestimmte gesetzlich definierte Tatsachen vorliegen. Ein nachehelicher Unterhaltstatbestand ist zum Beispiel der Unterhaltsanspruch wegen Kinderbetreuung.
Grundsätzlich gilt nach der Unterhaltsrechtsreform im Jahre 2009 vermehrt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Für den unterhaltsberechtigten Ehegatten entstehen daraus gegebenenfalls umfangreiche Erwerbsobliegenheiten, wenn dieser bislang nicht oder nur eingeschränkt berufstätig war. Entscheidend ist jedoch immer die Betrachtung des Einzelfalles.
Zugewinnausgleich
Neben diesen Regelungsbereichen ist im Falle einer Scheidung das Vermögen auseinanderzusetzen, d.h. gegebenenfalls ein Zugewinn des schlechter gestellten Ehegatten auszugleichen, evtl. sind Schulden aufzuteilen. Außerdem sollten Regelunge über die vormals gemeinsam genutzte Wohnung oder das Familienheim getroffen werden.
Versorgungsausgleich
Grundsätzlich sind auch im Fall einer Scheidung die Renten- und Pensionsanwartschaften zwischen den Ehegatten auszugleichen. Aber auch hier können Vereinbarungen helfen, die von der gesetzlichen Ausgleichsregelung abweichen und so den Interessen der Eheleute gerechter werden.