Verkehrsrecht

Ob Verkehrsunfall oder Geschwindigkeitsmessung, oft sind zur Lösung verkehrsrechtlicher Fragen neben rechtlichen auch technische Kenntnisse hilfreich. In unserem Experten - Netzwerk können wir auf die hierfür nötigen Kompetenzen zurückgreifen und so Ihr Anliegen optimal zum Erfolg führen.

 

Ordnungswidrigkeiten

  • Vertretung gegenüber Behörden und Verteidigung vor Gericht bei drohenden Ordnungswidrigkeitsstrafen
  • Verwarngeld
  • Bußgeld
  • Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
  • Nachschulungen
  • Führerscheinentzug
  • Rotlichtverstöße
  • Geschwindigkeitsübertretungen

 

Unfallschadensregulierung

  • Schmerzensgeld gegenüber den gegnerischen Versicherern
  • Schadenersatz für Fahrzeuge und anderen Sachwerten
  • Nutzungsausfall des Fahrzeugs
  • Regulierung bei Totalschaden, Gutachteneinholung

 

Verkehrsstraftaten

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz in Verbindung mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs
  • Entzug der Fahrerlaubnis wegen Verkehrsstraftaten

Verkehrs­ordnungs­widrigkeiten­recht

Stetig nimmt die Verkehrsüberwachung zu. Neue Messtechnik mit völlig neuen Möglichkeiten der Feststellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und zunehmende Verkehrsdichte stellen ein immer größeres Risiko dar, eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu erhalten.

Nicht selten stellt sich die Frage, ob dieser Vorwurf berechtigt ist und ob es Möglichkeiten zur Milderung der immer drastischeren Rechtsfolgen (Geldbusse, Fahrerlaubnisentzug, Fahrverbot, Punktetilgung) gibt.

In vielen Fällen können wir den zeitlichen und persönlichen Aufwand für Sie auf ein Minimum reduzieren. So ist oft in vielen Fällen ein persönlicher Kontakt nicht erforderlich und Ihre persönliche Anwesenheit bei Gericht vermeidbar. www.blitzanwalt.info

0351 4796160

Verkehrsstrafrecht

Schneller als erwartet werden Straßenverkehrsteilnehmer mit dem Vorwurf konfrontiert, eine Straftat begangen zu haben. Sei es der Verkehrsunfall mit Körperschäden (fahrlässige Körperverletzung), der festgestellte Alkoholgenuss (Trunkenheit im Verkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs) oder der unbemerkte Parkplatzunfall (Unfallflucht).

In jedem Falle sind die drohenden Folgen in Form von Fahrerlaubnisentzug, Geld- oder gar Freiheitsstrafe oder später die Anordnung einer medizinisch-psychologischer Untersuchung durch die Fahrerlaubnisbehörde gravierend. Auch die versicherungstechnischen Folgen sind oft erheblich.

Hier kann oft durch geschickte Erklärungen die Einstellung des Verfahrens erreicht oder zumindest die Fahrerlaubnismaßnahmen abgemildert werden. Auch die versicherungsrechtlichen Folgen lassen sich oft günstiger gestalten, wodurch unsere Mandanten viel Geld sparen können.

Wenn Sie uns die Daten zu dem Vorfall zukommen lassen, fordern wir die polizeiliche Akte an und können oft auch unter Hinzuziehung von technischen Sachverständigen die Möglichkeiten der Verteidigung abschätzen und sodann gemeinsam mit Ihnen eine für Sie maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickeln und realisieren.

0351 4796160

Fahrerlaubnisrecht

Die Fahrerlaubnisbehörde kann zum Beispiel die Führung eines Fahrtenbuches, den Besuch der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen.

Um die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und Folgen abzuschätzen, nehmen wir regelmäßig Einsicht in die Verwaltungsakten und können danach auch unter etwaiger Kalkulation der dabei entstehenden Kosten die entsprechenden Möglichkeiten aufzeigen.

Soweit der Besuch einer MPU unvermeidlich ist, können wir gemeinsam mit Ihnen diese so vorbereiten, dass die Chancen einer erfolgreichen Begutachtung erheblich verbessert werden. Hier können wir auch mit erfahrenen Psychologinnen und Psychologen zusammen arbeiten und insoweit für Sie die optimale Vorbereitung auf die Begutachtung erreichen.

0351 4796160

Unfallabwicklung

Sie hatten einen Verkehrsunfall und möchten nun wissen, welche Ersatzansprüche Sie von der ebenfalls in den Unfall verwickelten Person oder dessen Haftpflichtversicherung erwarten dürfen, oder aber die Schuldfrage steht im Raum. Die Höhe des Schmerzengeldes bei einem Verkehrsunfall ist Ihnen unklar oder Sie wissen nicht, ob Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen können. In diesem Falle sind wir Ihnen gern behilflich, die Ansprüche festzustellen und sowohl außergerichtlich als auch, wenn erforderlich, gerichtlich durchzusetzen. Dabei sind unsere Kosten zunächst auch eine von der schadensverursachenden Person zu erstattende Schadensposition und damit für Sie kostenlos.

Die Unterlagen für die Feststellung der Schäden, wie z.B. Sachverständigengutachten zum Fahrzeugschaden, ärztliche Atteste zur Feststellung der Schmerzensgelder, Mietwagerechnung, Gutachterrechnung u.ä. überlassen Sie uns, sobald vorhanden. Wir fordern diese Unterlagen aber auch direkt bei den Ausstellern der Belege an, um Ihnen möglichst viel Verwaltungsaufwand zu ersparen.

Weitere Informationen haben wir für Sie auch hier bereitgestellt: www.autounfallanwalt.de

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Autokauf / Autoreparatur

Sie haben einen Neuwagen erworben und dieser weist nicht behebbare technische Mängel auf oder der gute Gebrauchte ist doch nicht so gut, wie er zunächst aussah. Hier klären wir gern, welche Möglichkeiten Sie nun haben – Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag.

Wenn Sie verkaufende Partei eines neuen oder gebrauchten Fahrzeuges sind, können wir Sie bei der Feststellung unterstützen, ob die von der erwerbenden Partei des Fahrzeugs behaupteten Mängelgewährleistungsansprüche zu Recht bestehen und welche Gegenrechte Ihnen zustehen.

Wir klären unter Hinzuziehung von kompetenten Sachverständigen die auftretenden technischen Fragen, denn oft besteht keine Klarheit ob z.B. der Motorschaden auf einem Mangel beruht, der die gesetzliche Rechte zur Folge hat, oder ob dieser auf Verschleiß beruht, der keine Gewährleistung zu Folge hat.

Wir übernehmen die Korrespondenz mit der gegnerischen Partei sowie die gesamte Post mit Ihrer Rechtschutzversicherung und beantragen auch gern Prozesskostenhilfe, soweit dies in Betracht kommt. Auch die Vollstreckung von Gerichtsurteilen führen wir bei Bedarf durch.

0351 4796160

Formular-Download

Gern können Sie die hier bereitgestellten Formulare verwenden. Wir können Ihr Anliegen noch schneller bearbeiten, wenn Sie diese herunterladen, ausfüllen und uns vorab postalisch, elektronisch oder per Fax zusenden.

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Die Frage, ob der Vorwurf einer Rechtswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr berechtigt ist, stellt sich bei den zunehmend drastischeren Rechtsfolgen immer öfter – zu Recht!

Dr. Michael Bürger buerger@molsbach-buerger.de